Der Handel mit illegaler Software boomt. Jetzt hat die Business Software Assocation, der internationale Brachenverband der Softwarehersteller, zum Kampf gegen die Raubkopierer aufgerufen.
Dies wiederum bringt Konsumentenschützer auf den Plan, die eine Überregulierung der Software-nutzung auf Kosten Verbraucher befürchten.
Von Marc Holitscher (08.03.2001)
Das illegale Kopieren von geschützter Software ist kein Kavaliersdelikt. Zur Förderung des notwendigen Unrechtsbewusstseins bei den Anwendern liess die Business Software Alliance am vergangenen
Montag auf dem Zürcher Helvetiaplatz eine Dampfwalze über einen Haufen Disketten mit raubkopierten Computerprogrammen rattern. Dass ein Grossteil des zerstörten Diebesguts aus veralteten
Floppy-Disks bestand, wie sie heute praktisch von niemandem mehr gebraucht werden, tat der Signalwirkung der Aktion in den Augen der Softwarefahnder keinen Abbruch.
Laut den BSA-Schätzungen ist jeder dritte Computer in Schweizer Firmen mit nicht lizenzierten Programmen oder Betriebssystemen bestückt. Hierzulande gingen der Branche dadurch im letzten Jahr
Umsätze im Gesamtwert von 175,6 Millionen Franken verloren. Gar doppelt so hoch wäre der Ausfall zu beziffern, wenn man die illegal benutzte Software aus dem Bereich der Privatanwender dazurechnete.
«Softwarepiraterie kann die unterschiedlichsten Formen annehmen», betont denn auch Georg Herrnleben, Regional Manager für Zentraleuropa der BSA. Aufgrund der niedrigen Gewinnmargen gingen
beispielsweise immer mehr Händler zur Praxis des so genannten «Hard Disk Loading» über. Als zusätzlicher Kaufanreiz für die künstlich überteuerten Geräte würden dabei neue PCs mit bereits
vorinstallierter Software angeboten. Für die mitgelieferten Programme sei dann aber weder ein Lizenznachweis noch eine Dokumentation vorhanden. Auch komme es öfters vor, dass «übermotivierte
Mitarbeiter» ihre eigenen Programme von zu Hause mitbringen, im Betrieb nutzen oder gar weiterverteilen. Dies sei natürlich illegal. Entsprechend wünscht sich Herrnleben «eine Klausel im Arbeitsvertrag, die
den Softwareklau unterbinden soll».
Die Schwarzkopien sind von hochwertiger Qualität
Weitaus grössere Sorgen macht den BSA-Fahndern aber der professionelle Handel mit Raubkopien auf internationaler Ebene. Die oftmals in östlichen Ländern gefertigten Schwarzprodukte sind inzwischen
von derart hochwertiger Qualität, dass selbst Spezialisten Mühe bekunden, die Originale von den Fälschungen zu unterscheiden, wie Danilo Bianchi, Leiter der Wirtschaftskriminalpolizei Tessin, bestätigt.
Als bevorzugte Vertriebsplattform für die Softwarepiraten dürfte sich dabei mittelfristig das Internet etablieren. Bereits heute sind die verschiedenen Websites, Foren und Nutzergruppen, die sich allein dem
Handel mit so genannten «Warez», also der kommerziellen Verbreitung von geknackten oder illegal kopierten Spielen und Anwendungen verschrieben haben, fast nicht mehr zu zählen. Bei der effizienten
Strafverfolgung sieht sich die BSA hier jedoch mit besonders schwierigen Problemen konfrontiert. Das Urheberrecht wird in verschiedenen Staaten unterschiedlich streng ausgelegt, und in einigen Ländern
lässt die Kooperationsbereitschaft der verantwortlichen Behörden zu wünschen übrig.
Künftig muss sich registrieren, wer Software nutzen will
In Europa gilt insbesondere Griechenland als Sorgenkind, wo nach Berechnungen der BSA heute gut 70 Prozent der gewerblich genutzten Anwendungen illegal im Umlauf sind. Folgerichtig hat der
Verband die weltweite Harmonisierung der entsprechenden Gesetzgebungen zur ersten Priorität erklärt.
Doch nicht nur Gerichtssäle sind die Arena der Urheberrechtsschützer: Immer öfter gehen die Entwickler dazu über, ausgeklügelte Kopierschutzvorrichtungen direkt in die Software einzubauen. So hat
Microsoft angekündigt, zukünftige Versionen von Windows und Office nur noch mit einer so genannten Aktivierungstechnik auszuliefern, um sich vor Softwarepiraterie zu schützen. Diese Technik bewirkt,
dass sich etwa Office-Anwendungen nach der Installation nur für eine begrenzte Zeit verwenden lassen und nicht auf mehreren Rechnern benutzt werden können. Erst nach der Registrierung bei Microsoft
übers Internet oder Telefon schaltet das Programm die unbeschränkte Nutzung frei.
Dies wirft grundsätzliche Fragen auf. Nach Ansicht des amerikanischen Bürgerrechtlers John Gilmore beschneiden solche Massnahmen die Softwarekäufer in ihren legitimen Anwendungsmöglichkeiten und
drohen das Gleichgewicht zwischen den Interessen der Urheber und der Nutzer empfindlich zu stören. Im Zentrum steht dabei das Prinzip des «fairen Gebrauchs», das die Debatte um den Schutz des
geistigen Eigentums - unter das auch Softwareanwendungen fallen - seit jeher prägt. Währenddem die Hersteller auf die Notwendigkeit verweisen, für Innovationen eine ausgewogene Vergütung zu
erhalten, beanspruchen die Konsumentenvertreter klar umrissene Freiheiten, wenn die Vervielfältigung ausschliesslich für nicht kommerzielle Zwecke erfolgt.
Gilmore ist überzeugt, dass die Softwarehersteller die technischen Möglichkeiten so einschränken, dass niemand mehr sein Recht auf private Kopien ausüben kann. Damit würden wichtige Entscheidungen
über die künftige Entwicklung der Informationsgesellschaft der öffentlichen Aufmerksamkeit entzogen und in die Chefetagen der Softwareentwickler verlagert: «Diese Vorgehensweise verletzt die
Grundsätze, auf die eine stabile und gerechte Gesellschaft aufgebaut ist.»