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Zwischen Zensur und Kinderschutz

Die Internet Content Rating Association (ICRA) will ein globales Filtersystem gegen schädliche Internetinhalte einführen. Während das Projekt von der Europäischen Union und renommierten
Institutionen wie Terres des Hommes unterstützt wird, schlagen Vertreter von Bürgerrechtsgruppen Alarm.

Von Marc Holitscher (05.10.2000)

Die zunehmende Verbreitung von rechtsextremem Gedankengut auf dem Internet hat der Diskussion über griffige Möglichkeiten zur Kontrolle von Websites mit illegalem oder anstössigem Inhalt neue
Aktualität verliehen. Erziehungsberechtigte sind zunehmend besorgt, dass die Kids bei ihren Ausflügen in die virtuelle Welt ungewollt in Kontakt mit rassistischen, gewaltverherrlichenden oder
pornografischen Darstellungen kommen.

Wachsame Elternpaare gehören denn auch zur primären Zielgruppe für das Anfang September von der ICRA in Gütersloh vorgestellte Filter- und Klassifizierungssystem für Internetinhalte. Die ICRA ist eine
nicht profitorientierte Organisation unter dem Patronat der Bertelsmann-Stiftung. Dem Konsortium gehören unter anderem grosse Informationsanbieter wie AOL, Microsoft, T-Online oder Cable & Wireless
an. Das Projekt wird von der Europäischen Kommission mitfinanziert.

Erst etwa 150'000 Anbieter haben sich selbst klassifiziert

Aufgrund der offenen Architektur des weltumspannenden Internets ist eine systematische Überwachung «von oben her» praktisch unmöglich: Mit dem staatlichen Zensurstempel belegte Webseiten können
flugs auf Server im Ausland transferiert und von da aus abrufbar gemacht werden. Ausserdem würde die von der Obrigkeit verordnete Inhaltsprüfung unvermeidbar Einschränkungen des demokratischen
Grundrechts auf freie Meinungsäusserung mit sich bringen.

Einen möglichen Ausweg aus dem Dilemma bietet das Prinzip der freiwilligen Selbstregulierung durch die Inhaltsanbieter, wie es jetzt die ICRA anstrebt. Sie will der staatlichen Aufsicht bewusst
zuvorkommen, indem die Bewertung der Internetinhalte unabhängigen Drittparteien überantwortet wird. So kann eine Religionsgemeinschaft zum Beispiel gezielt ein ICRA-kompatibles Filterprofil anfertigen,
das jede Website unterbindet, auf der Darstellungen von engem Körperkontakt zu sehen sind. Anhänger selbiger Gemeinschaft können sich dann die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene
Filterschablone besorgen, während Personen mit anderen Weltanschauungen weiterhin ungefiltert surfen oder ein anderes Bewertungsraster aufschalten.

Marcel Machill, Projektleiter Medienpolitik der Bertelsmann-Stiftung, weist Befürchtungen, die ICRA-Filtersoftware beeinträchtige die individuelle Meinungsfreiheit, entschieden zurück: «Das System lebt ja
gerade von der Freiwilligkeit, denn jedem Nutzer steht es frei, das System zu benutzen.» Die grösste Tugend des Filterprogramms könnte somit aber gleichzeitig zu seiner grössten Schwäche werden: Der
verfolgte Ansatz funktioniert einzig, wenn sich genügend Inhaltsanbieter selbst klassifizieren. Gegenwärtig ist dies jedoch nur bei ungefähr 150?000 Websites von insgesamt etwa zwei Milliarden der Fall,
was den effektiven Nutzen des Systems doch erheblich schmälert. Auch können die Initiatoren des Filters das Argument, diese Art der elterlichen Vorzensur steigere doch nur die Lust der Kinder am
Verbotenen, nicht entkräften.

Aufgrund der noch geringen Zahl von Internetseiten, die mit dem ICRA-Filter lesbar sind, steigt entsprechend die Bedeutung der Negativ- und Positivlisten. Sie enthalten Sammlungen von problematischen
oder unbedenklichen Websites, die bei Abruf automatisch gesperrt beziehungsweise zugänglich gemacht werden. Für Aufsehen gesorgt hat diesbezüglich die Entscheidung des Bundesdeutschen
Kriminalamtes (BKA), der ICRA eine umfassende schwarze Liste mit einschlägigen Adressen rechtsextremer Internetseiten zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug hat jetzt auch die
Kinderschutzorganisation Terre des Hommes angekündigt, eine weisse Liste mit besonders empfehlenswerten Websites in den Filter integrieren zu wollen.

Die Anwender wissen nicht, welche Seiten gesperrt sind

Problematisch an den Negativ- und Positivlisten ist allerdings, dass sie verschlüsselt sind und die Anwender nicht wissen, welche Seiten sich auf dem Index befinden. Yaman Akdeniz, Direktor des
Cyberrights & Cyberliberties-Instituts, ist denn auch entsprechend alarmiert: «Jeder Ansatz zur Inhaltskontrolle auf dem Internet, auch wenn dieser auf einer selbstregulierenden Basis erfolgt, muss offen
und transparent angelegt sein, damit das Recht auf freie
Meinungsäusserung nicht tangiert wird.» Nur so könne sichergestellt werden, dass zum Beispiel repressive Regierungen die Filter nicht für Zwecke missbrauchen, die klar über den Jugendschutz
hinausgehen. Nicht einmal Marcel Machill möchte für sein Filtersystem einen umfassenden Anspruch geltend machen: «Internetfilter sind keine allein selig machende Lösung», sagt er, «sie können nur ein
Baustein in einem integrativen Gesamtkonzept der Internetregulierung sein.»

Weiterführende Informationen zum Thema Inhaltsregulierung im Internet können nachgelesen werden in: Jens Waltermann und Marcel Machill (Hrsg.): «Verantwortung im Internet: Selbstregulierung und
Jugendschutz», Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, 41 Franken.


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